Die KI-Verordnung (KI-VO) ist zum 1. August 2024 in Kraft getreten. In mehreren Schritten mit verschiedenen Übergangsfristen wird die europäische KI-Verordnung schrittweise eingeführt. Zu einer der ersten Meilensteine die bis zu. 2. Februar 2024 umgesetzt werden müssen, gehören Kapitel I und II der KI-Verordnung. Diese definieren unter anderem die KI-Kompetenz Vermittlung (Artikel 4 KI-VO).
Dieses Training vermittelt den notwendigen Rahmen und die Zusammenhänge der KI- Kompetenz im Kontext des Artikel 4 der KI-VO.
Der Artikel 4 der KI-Verordnung betont die Notwendigkeit, Kompetenzen im Umgang mit künstlicher Intelligenz zu vermitteln. In Verbindung mit Erwägungsgrund 1 wird deutlich, dass es wichtig ist, die Chancen der KI zu nutzen und gleichzeitig die Risiken zu berücksichtigen. Die Förderung von KI-Kompetenzen soll dazu beitragen, dass die Menschen besser verstehen, wie sie sicher und verantwortungsvoll damit umgehen können. Dies fördert nicht nur die Innovation, sondern trägt auch zum Schutz der Grundrechte und zur Minimierung der mit der KI verbundenen Risiken bei.
Das Training sollte als Auflage aus der KI-Verordnung verstanden werden alle Mitarbeitende zu schulen, die mit KI direkt oder indirekt arbeiten sollen.
Dieses Training erfüllt die Arbeitgeberpflichten gegenüber der KI-Verordnung, die in Artikel 4 unabhängig von der Art der eingesetzten KI jedem Mitarbeitenden vermittelt werden soll, der mit KI direkt oder indirekt tätig wird.
Agenda:
HR & AOE Academy Strategy Lead